Schlösser im Umfeld der Märkischen Eiszeitstraße
Der "Einigungsvertrag" schloss die Rückgabe der enteigneten Schlösser und Ländereien an ihre früheren Besitzer aus. Das Bundesverfassungsgericht bestätigte diese Vereinbarung mit seinem Urteil vom 23. April 1991. Anlässlich der Eröffnung der Ausstellung "Burgen, Schlösser, Gutshäuser in Brandenburg und Ber- lin" ( Katalog zur Ausstellung, 1992) konstatierte Sieghart Graf von Arnim für die Adelsfamilien "den endgültigen Verlust ihrer ursprünglichen Existenzgrundlage in der Rolle einer staatstragenden Kraft".
Eine Ausnahme bildeten die von Hardenberg, deren Antrag auf Rückübereignung positiv beantwortet wurde, da bereits die Nazis sie enteignet hatten.
Nach der Wende standen zunächst einige Schlössern leer, weil die bisherige Nutzung entweder nicht mehr gefragt war oder die dort untergebrachten Einrichtungen die hohen Kosten nicht mehr tragen konnten. Die Gemeinden, zu deren Verantwortungsbereich die Schlösser teilweise gehören, verfügten nur über spärliche Mittel. Die Denkmalpflege stellte die Objekte unter Schutz - aber auch ihr fehlten die Mittel zum Erhalt bedrohter Bauten. Privatkäufer zeigten wegen der hohen Sanierungskosten zunächst wenig Interesse. Im Verlaufe der letzten Jahre konnten jedoch in der Region eine Reihe von Schlössern aufwendig mit staatlichen Mitteln saniert und an neue Nutzer verpachtet werden. Die Nutzungskonzepte reichen von komfortablen Hotels, über Bildungs- und Begegnungsstätten bis zu Open Air-Konzerten. Andere gingen in Privatbesitz über, verbunden mit einer schrittweisen Sanierung, wenn in der Folgezeit das investierte Geld wieder "eingespielt" werden kann. So wurde das
© Märkische Eiszeitstraße, M. Klebert, 2003