Die Verwüstung der Großen Heide

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Aschebrenner, Teerschweler und Holzköhler

Weide- und Holzrechte

Wie ein roter Faden zieht sich durch die Waldgeschichte der Schorfheidereviere ab dem 17. Jahrhundert der Einfluss der Viehweide. Viele Maßnahmen der Revierverwalter stießen auf erbitterten Widerstand der Hütungsberechtigten. Das Weide- und Holzungsrecht beruhte auf altem verliehenem Recht. So wurde z.B. den Bürgern der neu gegründeten Stadt Joachimsthal 1604 die Weideberechtigung im Forstamt Grimnitz verliehen. Die Einwohner hatten dafür die Verpflichtung, Dienste in der Heide durchzuführen. Dieses Privileg wurde 1672 durch den Kurfürsten Friedrich Wilhelm bestätigt. Auf Grund dieser Bestimmung ist um 1700 eine Einteilung der Forstämter in Hütungsreviere erfolgt, wobei dann auch der Eintrieb von Schafen erlaubt wurde, der sich bald als eine Hauptbelastung der Waldungen herausstellte.
Die größte Bedeutung bei der Mast hatte die Schweinemast in den Eichenbeständen. Die hierfür eingezogene Mastgebühr war die Haupteinnahme der Forstverwaltung. Mit dem Rückgang der Eichenbestände und nicht zuletzt unter dem Einfluss des zunehmenden Kartoffelanbaus verlor die Mastnutzung ihre Bedeutung.


Waldweide in Bialowieza (Weißrussland) Foto: W. Ebert
Seit 1820 war der Schweineintrieb verboten. Aber nicht nur Schweine, auch für anderes Großvieh war die Waldweide sehr ausgeprägt. So ergab eine von Friedrich II. 1784 in Auftrag gegebene Aufstellung z. B. für Forstamt Grimnitz einen Vieheintrieb von 2 650 Stück Rindvieh, 523 Pferden und 15 320 Schafen. Das war der Tod allen Jungwuchses.

Gleichzeitig begann der massenhafte Abschuss der bis dahin dominierenden Tiere im Walde, der Wildschweine, die auf den Feldern großen Schaden anrichteten. Eine andere Tierart aber wurde intensiv gehegt - das Rotwild.

 

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© Märkische Eiszeitstraße, W. Ebert, 2004