Benediktinerinnenkloster Marienpforte Flieth ex.

Das Nonnenkloster in der Uckermark ist nur durch seine Gründungsurkunde von 1269 bekannt. Demnach wurde es durch den Ritter Heinrich von Stegelitz gestiftet, der es mit Grundbesitz und Renten aus vier Mühlen ausstattete. Bisher konnte nicht bewiesen werden, ob es bereits vor der offiziellen Gründung eine Gemeinschaft der Nonnen provisorisch gab. Unklar bleibt ebenso, in welcher Beziehung der Konvent zum Orden der Benedikiner stand. Auch der genaue Standort ist nicht lokalisierbar. Er muss sich auf den Besitzungen des Ritters um Stegelitz, Fredenwalde und Flieth befunden haben. Sein Name verweist auf das Dorf Marienfließ (Marienvlete), dem späteren Dorf Flieth. Ein Anhaltspunkt könnte auch die große Dorfkirche in Flieth sein. Sie war die Kirche der Familie von Stegelitz, die hier bis 1440 begütert war und Besitzungen um Flieth, Stegelitz und Fredenwalde hatte. Der mittelalterliche Feldsteinbau aus dem 13. Jahrhundert könnte in einem Teil auch als Klosterkirche gedient haben; er wurde jedoch 1713/14 überbaut und 1945 weitgehend zerstört, sodass kaum noch Schlüsse gezogen werden können.

Kirchenruine von Flieth, Foto: W. Ebert

Fakt ist, dass Heinrich von Stegelitz die Ländereien nur zu Lehen, nicht als Eigentum besaß und die Klostergründung ohne die Genehmigung der Markgrafen von Brandenburg erfolgte. Diese nahmen es nicht hin, dass einer ihrer Vasallen eigenständig als Klosterstifter auftrat und somit das Vorrecht der Landesherren, wie es in Brandenburg zu dieser Zeit üblich war, mit Füßen trat. Hinzu kam, dass die Askanier in unmittelbarer Nachbarschaft eigene Ländereien in Haßleben und Kaakstedt erworben hatten. Sie lösten den neuen Frauenkonvent kurzerhand auf, vermutlich 1270 - 81.
Ritter Heinrich von Stegelitz war sich wohl seiner rechtlich unklaren Situation bewusst, denn die Gründungsurkunde enthielt für eine eventuelle Verlegung oder Auflösung des Nonnenklosters entsprechende Vorkehrungen. Die Ausstattung der Nonnen mit Renten aus den Mühlen sollte demnach erhalten bleiben. Der Klosterbesitz verblieb bei Heinrich von Stegelitz. Nur das Dorf Hessenhagen ging nach Verbot von Marienpforte in das Eigentum des Nonnenklosters in Boitzenburg über, zugleich das Patronatsrecht über dessen Kirche. Daraus wurde in der Literatur geschlossen, dass das Nonnenkloster in Boitzenburg eine Tochtergründung von Marienpforte sei oder dass beide eine einheitliche Einrichtung gewesen wären. Beide Annahmen haben sich nicht bestätigt.

Die Geschichte des Benediktinerinnenklosters ist insofern von Interesse, da sie der Schlüssel für eine weitere Erforschung der Konstellation des aufstrebenden lokalen Adels in der Uckermark sein könnte, der sein Ansehen und seine Selbstständigkeit mit Klostergründungen dokumentieren wollte.

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Spezielle Literatur:

 

© Märkische Eiszeitstraße, M. Klebert, 2009