Als Zeugnisse menschlichen Lebens und Wirkens seit der ausgehenden Weichseleis- zeit dokumentieren die Bodendenkmale eine über 12 Jahrtausende gewachsene Kultur- landschaft (R. Schulz 1995). Das Branden- burgische Denkmalschutzgesetz formuliert den Grundsatz:
Die Landschaft, die durch die Märkische Eiszeitstraße erschlossen wird, ist von einer Vielzahl obertägig sichtbarer Bodendenkmale bestimmt. Teils verborgen in Wäldern oder verwilderten bzw. renaturierten Landschaftsteilen, teils das Landschaftsbild bestimmend, machen Grabanlagen, Kultstätten, Befestigungen, Überreste alter Ackerbegrenzungen und Siedlungen, Produktionsstätten und Verkehrswege das Wirken der Menschengenerationen in der Landschaft über Jahrtausende deutlich sichtbar.
Mit einer Ausnahme befinden sich alle jungsteinzeitlichen Großsteingräber, die im Land Brandenburg erhalten geblieben sind, im heutigen Kreis Uckermark. Die Großsteingräber sind nur die allgemein sichtbaren Zeugnisse von vergangenen Menschengemeinschaften. Ihre wahre Bedeutung gewinnen sie im Zusammenhang mit anderen archäologischen Quellen, welche die materielle und geistige Kultur, Lebens- und Wirtschaftsweise sowie die soziale Struktur der Gesellschaft erschließen lassen.
Die meisten Bodendenkmale sind für den Besucher der Landschaft normalerweise nicht sichtbar. Zugänglich für die Öffentlichkeit werden sie erst nach wissenschaftlicher Bearbeitung durch Veröffentlichungen und Ausstellungen in Museen.
© Märkische Eiszeitstraße, R. Schulz, G. Lutze, 2003